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Kupplungen


Grundsätzlich besteht eine Kupplung aus:
          » Kreuzgelenk (Aufnahmevorrichtung der Kupplung am Querträger des Wagenkastens-Bodenrahmens)
          » Federung (unmittelbar am Kreuzgelenk angebracht)
          » Zug-/Druckstange
          » Auflage (für die Kupplung in horizontaler Lage)
          » Arretierung (Befestigung der unbenutzten Kupplung)
          » Kuppelkopf (unmittelbar mit der Zug-/Druckstange vernietet)


» Stangenkupplung

Die Stangenkupplung wird heutzutage nur noch in historischen Zügen verwendet.

Jeder Kuppelkopf trägt ein trompetenförmiges Maul, in welches die Kuppelstange (Kuppeleisen) eingeschoben und mittels Einzel- oder Zwillingsbolzen arretiert wird.

Bolzen und Form der Kupplungsmäuler geben der Verbindung die notwendige Steifheit.

Stangenkupplung          Stangenkupplung gekuppelt

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» Albertkupplung

Die Albertkupplung wird fast nur in historischen Zügen verwendet.

Die Kuppelköpfe sind passsymmetrisch gestaltet. Gegenseitiges Ineinandergreifen von Passstück und Tasche mit Verbindung durch ein Bolzenpaar ergibt form- und kraftschlüssige, steife Verbindung.

Dadurch kann auf Kuppelstangen, wie bei der Stangenkupplung, verzichtet werden.

Albertkupplung

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» Einheits-Straßenbahnwagenkupplung (ESW-Kupplung)

Bei der Straßenbahn wird als Einheits-Straßenbahnwagenkupplung das System Scharfenberg verwendet. Darum wird diese Kupplung u.a. auch als Scharfenbergkupplung bezeichnet. Früher wurden die ESW-Kupplungen durch sogenannte Abdeckungen gegen Schmutz geschützt. Es kamen auch Abdeckhauben aus Kunststoff bzw. Leder zum Einsatz, die bei vielen Verkehrsbetrieben noch benutzt werden.

ESW-Kupplung          ESW-Kupplung Abdeckung

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» Compact-Kupplung

Prinzip:
Kegel und Trichter der Kuppelköpfe treffen beim Ankuppeln der Wagen ineinander. In dessen Folge schiebt sich jeweils ein Keil hinter den Kegel des gegenüberliegenden Kuppelkopfes. Dort rastet er ein und wird durch Federkraft festgelegt.

BSI Compact-Kupplung          Compact-Kupplung

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» Notkupplung

Fahrzeugeinheiten, insbesondere Gelenkwagen, welche regulär einzeln fahren, besitzen zum Abschleppen im Störungsfall eine Hilfskupplung. Diese ist unter den Stirnwandverkleidungen angebracht und lässt sich im Bedarfsfall herausschwenken und formsteif strecken. Dabei wird nur die mechanische Verbindung hergestellt. Existieren zwischen schleppendem und geschlepptem Fahrzeug unterschiedliche Kupplungssysteme, ist ein Adapter notwendig.

Es werden auch Hilfskupplungen verwendet, wenn unterschiedliche Kupplungstypen in einem Verkehrsbetrieb zum Einsatz kommen. Diese Hilfskupplungen werden nur in Schadfällen zur Räumung der Strecke (Schiebefahrten) verwendet.

Wie bei der Notkupplung wurde auch bei der Hilfskupplung nur eine mechanische Verbindung hergestellt.

Notkupplung

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